Satzung des Fördervereins Schlosskirche Meerholz-Hailer e.V.
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§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Schlosskirche Meerholz-Hailer"
(2) Der Verein hat seinen Sitz in 63571 Gelnhausen-Hailer
(3) Der Verein wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelnhausen unter 3 AR 152/02 eingetragen.
§ 2 Geschäftsbereich und Geschäftsjahr
(1) Der Geschäftsbereich des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck und Aufgaben
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Restaurierung und Erhaltung der Schlosskirche sowie des Evangelischen Gemeindezentrums Meerholz-Hailer in Meerholz und die Förderung besonderer Projekte – wie z.B. für Jugendarbeit oder Kirchenmusik – in der Evangelischen Kirchengemeinde Meerholz-Hailer.
(2) Der Verein setzt sich zur Aufgabe, die Einwerbung von Spenden zur Erfüllung des Vereinszwecks und zur Finanzierung einer ordnungsgemäßen Verwaltung durchzuführen.
(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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